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SG Hannover, 05.10.2007 - S 51 SO 433/07 ER |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
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- BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.
Auszug aus SG Hannover, 05.10.2007 - S 51 SO 433/07
Denn solange verwertbares Vermögen nicht ein-gesetzt wird, steht es dem Bezug von Sozialhilfe auch dann entgegen, wenn es nicht den Bedarf für den gesamten Bedarfszeitraum gedeckt hätte; dies gilt auch in Zeiten eines Streits über die Einsetz- und Verwertbarkeit des Vermögens (vgl. Bundesverwaltungsge-richt, Urteil vom 19.12.1997, Az. 5 C 7/96;… Brühl, in: LPK-SGB XII, 7. Aufl., § 90, Rdnr. 68; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.08.2007, Az. L 13 SO 40/07 ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2006 - L 8 SO 13/06
Auszug aus SG Hannover, 05.10.2007 - S 51 SO 433/07
Diese Vorschrift zielt auf atypische Fälle ab, die nicht von § 90 Abs. 2 erfasst, aber unter wertendem Gesichtspunkt mit diesen Fällen vergleichbar sind (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.05.2006, Az. L 8 SO 13/06 ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2007 - L 13 SO 40/07
Auszug aus SG Hannover, 05.10.2007 - S 51 SO 433/07
Denn solange verwertbares Vermögen nicht ein-gesetzt wird, steht es dem Bezug von Sozialhilfe auch dann entgegen, wenn es nicht den Bedarf für den gesamten Bedarfszeitraum gedeckt hätte; dies gilt auch in Zeiten eines Streits über die Einsetz- und Verwertbarkeit des Vermögens (vgl. Bundesverwaltungsge-richt, Urteil vom 19.12.1997, Az. 5 C 7/96;… Brühl, in: LPK-SGB XII, 7. Aufl., § 90, Rdnr. 68; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.08.2007, Az. L 13 SO 40/07 ER).